Luftbildauswertung
Das Unternehmen Luftbildauswertung & Beratung - Dominik Raab ansässig im schönen Ries bei Nördlingen, Gründete sich erst 2024.
Was ist unser Ziel?
Nun, auch im Ries bzw. Landkreis Donau-Ries gibt es eine nicht unerhebliche Gefährdung durch Abgeworfene, Verschossene oder zurückgelassene Kampfmittel. Diese stelle bis heute auch Rechtlich eine Gefährdung für Bauherren, Baufirmen, Bauträgern, Landwirte, Arbeiter, Gemeinden usw. dar.
z.b. in Bereichen der Wörnitz sowie Donau, Oettingen, Heuberg, Nördlingen, Deiningen, Döckingen, Laub, Donauwörth und Umgebung uvm.
Jedoch Bezieht sich unser Tätigkeitbereich über das gesamte Bundesgebiet und darüber hinaus.
Was ist eine Luftbildauswertung?
Sichtung von Luftbildern, Archiven, Ortschroniken, etc. für die Erhebung der historischen Nutzung des angefragten Areals
Die Alliierten fertigten von Deutschland während des Zweiten Weltkriegs vor und nach ihren Angriffen systematisch Luftbilder an. Kriegsluftbilder sind in entsprechenden nationalen und internationalen Archiven verfügbar. Diese Bilder sind heute wertvolle Beweismittel, mit denen Verdachtsflächen hinsichtlich einer Kampfmittelbelastung ausgewiesen werden können. Denn Flächen, auf denen Kampfhandlungen identifiziert werden können, bergen aufgrund einer statistischen Blindgängerrate (bei Bomben von ca. 10 - 15%) ein potentielles Blindgängerrisiko.
Eine Luftbildauswertung ist der erste Schritt bei der Erkundung von Kampfmittelrisiken. Sie erhalten einen klar verständlichen Bericht zugeschnitten auf Ihr gewünschtes Auswertegebiet. Grundsätzlich enthalten sind:
- die Recherche, Beschaffung und Georeferenzierung von Kriegsluftbildern
- die Ausweisung und Kartierung von Verdachtsflächen oder Flächen ohne Verdacht
- eine klare, nachvollziehbare Aussage und Maßnahmenempfehlung
Mit Hilfe einer Orientierenden Kampfmittelvorerkundung per Luftbildauswertung lassen sich kosteneffizient Rückschlüsse auf eine potentielle Kampfmittelbelastung im Untergrund ziehen. Dabei werden historische Luftbilder recherchiert, beschafft und auf verdächtige Hinweise untersucht.
Die Regelungen der Bundesländer bei der Kampfmittelerkundung und -beseitigung sind hier unterschiedlich. Bitte erfragen Sie bei uns die entsprechende Handhabung. Generell ist jedoch der Bauherr bzw. der Grundstückseigentümer für die Gefahrenfreiheit verantwortlich. Das heißt, wenn der Verdacht auf eine potentielle Kampfmittelbelastung besteht, muss diesem nachgegangen werden! Hier unterstützen wir Sie gerne mit unseren Partnerunternehmen.
Unsere Luftbildauswertung orientiert sich an den BfR KMR (2018)